Was sind Nebenkosten?
Die Grundlage bildet die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Umlagefähig sind z. B.:
- Heiz- und Warmwasserkosten
- Wasserversorgung, Abwasser
- Straßenreinigung, Müllabfuhr
- Hausreinigung, Gartenpflege
- Allgemeinbeleuchtung
- Aufzugskosten
- Schornsteinfeger
Nicht umlagefähig sind hingegen Instandhaltungen, Reparaturen und Verwaltungskosten.
Fristen
Vermieter müssen die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Verpasst der Vermieter diese Frist, sind Nachforderungen ausgeschlossen – Guthaben müssen aber ausgezahlt werden.
Häufige Fehler
- Falsche Umlageschlüssel (z. B. nach qm statt Verbrauch)
- Unzulässige Kosten (z. B. Reparaturen)
- Verspätete Zustellung
- Fehlende oder unklare Belege
Tipps für Vermieter
- Jede Position klar aufschlüsseln
- Belege sammeln und digital archivieren
- Feste Fristen im Kalender sichern
- Bei Unsicherheit Fachberatung nutzen
Fazit
Eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung spart Zeit, stärkt das Mietverhältnis und vermeidet Konflikte. Moderne digitale Lösungen erleichtern die Arbeit erheblich.
Haftungshinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.