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Professionelle Wohnungseigentumsverwaltung

In Immobilien mit mehreren Eigentümern ist normalerweise die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Verwaltung der Immobilie zuständig, genauer für das gemeinschaftliche Eigentum. Sie haben jedoch die Option, diese Arbeiten an einen Dienstleister auszulagern. Wir stehen gerne als Servicepartner rund um die Wohnungseigentumsverwaltung zur Verfügung und nehmen Ihnen viele wichtige Aufgaben ab.

Ihr Ansprechpartner für WEG-Verwaltung

Wohnungseigentumsverwaltung wird anspruchsvoller, da die Anforderungen vielfältig sein können. Absprachen werden mühseliger und es gilt, stets viele Terminkalender in Einklang zu bringen, wenn etwas Wichtiges ansteht. Zudem muss mindestens eine Person als Verwalter auftreten und viele rechtlich vorgegebene Aufgaben zuverlässig und korrekt erfüllen. Durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss ist es möglich, einen Verwalter für das Gemeinschaftseigentum zu wählen. Wir als professioneller Dienstleister für WEG-Verwaltung unterstützen Sie gerne in diesem Bereich.

Unser Service rund um WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung ist ein weitläufiges Feld, das viele Aufgaben umfasst. Wir beraten Sie gerne detailliert zu unserem Service und klären bei einem Beratungsgespräch, was genau wir für Sie tun können. Typische Aufgaben, die wir im Zuge der Wohnungseigentumsverwaltung erledigen, sind zum Beispiel:

  • Erstellen und Überwachen der Hausordnung
  • Erhalt und Wartung des Gemeinschaftseigentums
  • Organisieren und Einberufen der Eigentümerversammlung

Ferner übernehmen wir wichtige Pflichten aus dem Bereich Buchhaltung, zum Beispiel Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung oder Vermögensbericht.

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird für das neue Wirtschaftsjahr aufgestellt und gibt eine Schätzung der zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen ab. Er ist verpflichtend und muss jährlich erstellt werden. Gemäß des Wirtschaftsplans werden mögliche Vorauszahlungen berechnet. Beim Wirtschaftsplan ist es besonders wichtig, dass die Planung realistisch ist. Andernfalls drohen den Eigentümern nach Ablauf des Wirtschaftsjahres Nachzahlungen. Als erfahrene Experten auf dem Gebiet der Wohnungseigentumsverwaltung erstellen wir einen belastbaren Wirtschaftsplan.

Jahresabrechnung

Nach Ablauf jedes Wirtschaftsjahres muss verpflichtend eine Abrechnung vorgelegt werden, aus der alle Einnahmen und Ausgaben bis ins Detail hervorgehen. Sie enthält Einzelabrechnungen für Teil-oder Wohnungseigentümer sowie die Abrechnung der Heizkosten. Aus der Jahresabrechnung folgt der Vergleich mit dem zugehörigen Wirtschaftsplan und eine Abrechnung, aus der Nachzahlungen oder Guthaben entstehen können. Die Jahresabrechnung muss sehr sorgfältig erledigt werden, weil Sie eine der Grundlagen für die Ermittlung des Hausgeldes darstellt. Wir erledigen diese Aufgabe gewissenhaft.

Vermögensbericht

Der Vermögensbericht muss seit der WEG-Reform 2020 verpflichtend ausgestellt werden. Er muss den Wohnungseigentümern einmal jährlich vorgelegt werden und informiert über die finanzielle Situation der Eigentümergemeinschaft, zum Beispiel über derzeitige Erhaltungsrücklagen, beschlossene Rücklagen, Stand der gemeinschaftlichen Bankkonten. Er informiert außerdem über offene Forderungen und ausstehende Verbindlichkeiten. Wir führen den Vermögensbericht sachgerecht aus und legen ihn pünktlich vor.

Jetzt zu Wohnungseigentumsverwaltung beraten lassen! Sie möchten eine WEG-Verwaltung bei uns buchen? Dann kontaktieren Sie am besten noch heute unser Team! Wir nehmen Ihre Anforderungen auf und stellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für unseren Service zur Wohnungseigentumsverwaltung aus. Sie können Ihr persönliches Angebot für eine professionelle WEG-Verwaltung telefonisch oder per E-Mail bei uns anfordern. Wir freuen uns darauf, die Wohnungseigentümergemeinschaft zu unterstützen!